ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der YATO GmbH

Stand: 23.04.2018

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen „Internet via Satellit“ 

II. Zusatz-AGB bei kundenseits gestellter Hardware III. Zusatz-AGB bei Miete der Hardware 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen „Internet via Satellit“  

1         Gegenstand der Bedingungen 

Die nachfolgenden Vertragsbedingen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma YATO GmbH, Heselstücken 19, D- 22453 Hamburg, (nachfolgend kurz YATO genannt) im Rahmen der Internet via Satellit-Dienste. Es gelten ausschließlich die AGB von YATO; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn YATO diesen nicht ausdrücklich widersprechen sollte.

2         Leistungsumfang

YATO bietet einen Internetzugang für Breitbanddienste über Satellit an. Dabei müssen alle in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführten technischen Voraussetzungen auf Kundenseite vorhanden sein, ebenfalls die benötigte Hardware, welche YATO teilweise kostenpflichtig zur Verfügung stellt. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der zur Verfügung gestellten Zugänge sind unter www.YATO.de abrufbar und fester Vertragsbestandteil.

2.1      Datenübertragungen via Satellit 

Der im Rahmen von Internet via Satellit von der YATO erbrachte Satellitendienst besteht in der Übertragung von Daten aus dem Internet zum Kunden im 2-Wege-System.

Durch witterungsbedingte Einflüsse kann es zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit über den Satelliten kommen.

Die Übertragungsgeschwindigkeit ist abhängig von

·      dem verwendeten PC und der Satellitenempfangs-Ausrüstung des Kunden

·      der Netzauslastung des Internet-Backbones des jeweiligen Internet Service Providers

·      der generellen Übertragungsgeschwindigkeit und Auslastung der angewählten Server des jeweiligen Inhalte-Anbieters sowie

·      der Auslastung des Satellitentransponders.

Um eine hohe Qualität des Dienstes für alle Kunden sicherzustellen, unterliegt Internet via Satellit einer Fair Use Policy (FUP). Mit FUP wird eine gleichmäßige Verteilung der Übertragungskapazität des Satellitentransponders auf alle Kunden angestrebt. In Abhängigkeit von der Auslastung des Satellitenübertragungsweges kann es daher für einzelne Nutzer zur temporären Reduzierung in der maximalen Übertragungsgeschwindigkeit kommen.

2.2      Betriebssoftware 

YATO stellt dem Kunden eine Betriebssoftware zur Nutzung des Satellitendienstes zur Verfügung. Die Software darf weder abgeändert, noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, Kopien der Software nur in dem Umfang anzufertigen, wie dies zur Nutzung der Software auf einem Computer erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere die Anfertigung einer Sicherungskopie zu Zwecken der Datensicherung sowie einer Installationskopie auf einer Festplatte des verwendeten Rechners. In Netzwerken darf das Programm nur auf einem Rechner des Netzwerkes zur selben Zeit eingesetzt werden.

2.3      Erreichbarkeit und Wartungsfenster

Um den Internetdienst von YATO über Satellit zu nutzen, ist freie Sicht auf den Satelliten in der Himmelsrichtung 9 Grad Ost notwendig. YATO gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 95 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von YATO liegen (Höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc). YATO kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. YATO sieht für die Wartung des Internetzugangs via Satellit Wartungsfenster vor. Wartungsfenster werden unter www.YATO.de veröffentlicht. Innerhalb der Zeiten der Wartungsfenster kann YATO die technischen Einrichtungen außer Betrieb nehmen. Die tatsächlich genutzten Wartungszeiten fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

3 Vertragsbeginn, -ende, Tarifwechsel, Schadensersatz und Widerrufsrecht

3.1      Nutzung 

Das Auftragsformular (Die verfügbare Vertragssprache ist Deutsch) ist mit allen angeforderten persönlichen Angaben ausgefüllt an YATO zu übermitteln. YATO ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung des YATO Dienstes via Satellit innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Eingang der Bestellung des Kunden anzunehmen. In jedem Fall wird der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung an die bei der Anmeldung angegebene Anschrift erhalten.

3.2      Vertragsdauer 

Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, mindestens aber zu den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Mindestvertragslaufzeiten.

3.3      Zeiten 

Die vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller nach diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen des Kunden, die unmittelbar Voraussetzung für die Erbringung der Leistung sind.

3.4      Vertragsverlängerung 

Ist der Vertrag auf 12 oder mehr Monate Mindestlaufzeit geschlossen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Wurde eine geringere Mindestlaufzeit als 12 Monate vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um diese vereinbarte Mindestlaufzeit Die Kündigung muss schriftlich per Post oder Fax eingehen.

3.5      Tarifwechsel 

Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit. Wünscht der Kunde einen Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit, so ist dies als Antrag des Kunden auf Aufhebung des bisherigen Vertrags zu verstehen, verbunden mit dem Antrag auf Abschluss eines neuen Vertrags. Sofern es sich um einen höherwertigen Tarif mit erweitertem Leistungsumfang und höherem Entgelt handelt, wird YATO diesen Antrag annehmen. Es gilt dann eine neue Mindestlaufzeit mit den entsprechend neuen Konditionen. Wünscht der Kunde einen leistungsschwächeren Tarif mit einem geringeren Entgelt, so nimmt YATO diesen Antrag grundsätzlich nicht an.

3.6      Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt seitens YATO insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät und unter Nachfristsetzung von drei Wochen erfolglos zur Zahlung gemahnt wurde. Im Falle der von YATO ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist YATO berechtigt, die noch offen stehende Restschuld zu verlangen. Ein weitergehendes Schadensersatzverlangen ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass YATO kein oder nur ein wesentlich unterhalb der Pauschale liegender Schaden entstanden ist.

3.7      Ist der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so gilt für Fernabsatzgeschäfte folgendes:

WIDERRUFSBELEHRUNG

3.7.1   WIDERRUFSBELEHRUNG WARENLIEFERUNG

Sofern Sie bei uns eine Warenlieferung bestellen, gilt die folgende Widerrufsbelehrung:

3.7.1.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der YATO GmbH, Heselstücken 19, 22453 Hamburg, E-Mail: info@YATO.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

3.7.1.2 Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

3.7.2 WIDERRUFSBELEHRUNG DIENSTLEISTUNG

Sofern Sie bei uns eine Dienstleistung bestellen, gilt die folgende Widerrufsbelehrung:

3.7.2.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der YATO GmbH, Heselstücken 19, 22453 Hamburg, E-Mail: info@YATO.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 3.7.2.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung  

4 Zahlungsmodalitäten

4.1      Nutzungsentgelt 

Die Höhe des Nutzungsentgeltes bemisst sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif im Zeitpunkt der Anmeldung. YATO hat das Recht, die Grundgebühr für die Vertragslaufzeit monatlich im Voraus einzuziehen. Der Abrechnungszeitraum beträgt jeweils einen Kalendermonat, hiervon ausgenommen ist der erste Abrechnungszeitraum. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses im Anmeldemonat und endet am letzten Tag des darauf folgenden Kalendermonats. Am Ende des Abrechnungszeitraumes erhält der Kunde eine Abrechnung. Die Leistungen des Providers sind im Zeitpunkt des Zuganges der Rechnung fällig.

4.2      Rechnungen 

Die Rechnungen können per Mail an eine vom Kunden bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse gesendet werden und werden ebenfalls im Kundencenter auf www.YATO.de hinterlegt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist YATO berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Postkosten in Höhe von EUR 3,00 € pro Rechnung zu verlangen.

4.3      Lastschriftverfahren 

Die Zahlung der Entgelte kann nur durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt YATO, angefallene Entgelte über sein angegebenes Bankkonto einzuziehen. Dabei hat der Kunde für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen, um unnötige Gebühren zu vermeiden. Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet YATO mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 €. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass YATO kein oder nur ein wesentlich unterhalb der Bearbeitungsgebühr liegender Schaden entstanden ist. Ist der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Höhe von mehr als 75,00 Euro in Verzug, so ist YATO berechtigt, eine Sperrung des Zuganges anzudrohen und nach ergebnislosem Ablauf einer gesetzten Frist von 2 Wochen den Zugang ohne weitere Ankündigung zu sperren und einen Inkassodienst zu beauftragen. Diese Inkassokosten sind vom Kunden zu tragen. Ebenfalls ist der Kunde verpflichtet, YATO über Änderungen in der Bankverbindung, Post- oder E-Mailadresse oder sonstigen vertragsrelevanten Daten mindestens 14 Tage vor Monatsende schriftlich per Briefpost, Fax oder E-Mail zu informieren.

4.4      Verzugsfall

Im Verzugsfall berechnet YATO Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich und ist berechtigt, den Internet-Zugang gemäß Ziffer 4.3. zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.  Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass YATO kein oder nur ein wesentlich unterhalb der geltend gemachten Zinsen liegender Schaden entstanden ist.

4.5      Rechnungsanerkennung

Die Rechnungsbeträge gelten nach Ablauf von acht Wochen ab Rechnungszugang als anerkannt. Einwendungen können nur vor Ablauf dieser Frist erhoben werden, bedürfen der Begründung und müssen per Brief oder Fax YATO zugehen. Der Kunde wird hierauf und auf die Folgen des Fristablaufes noch einmal in jeder Rechnung aufmerksam gemacht.

4.6      Externe Dienstleiter

YATO kann jederzeit einen externen Dienstleister mit der Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sowie aller Forderungen gegenüber seinen Kunden beauftragen.

5         Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1      Leistungsmissbrauch 

Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere:

·      ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen;

·      nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze;

·      dürfen keine ausführbaren Routinen (z.B. Spyware, Dialer usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner der Internetnutzer übertragen werden;

·      ist der Kunde verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers vermieden wird.

5.2      Informationsverbreitung

Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von YATO schädigen können. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde YATO unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer von YATO nach billigem Ermessen festzusetzenden und von den zuständigen Gerichten überprüfbaren Vertragsstrafe.

5.3      Datensicherheit 

Es obliegt dem Kunden, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangserkennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber YATO für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt YATO von den Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

5.4      Fremde Nutzungsentgelte

Ist eine Verbindung anderweitig beendet worden, wie etwa bei einer automatischen Unterbrechung, so sollte der Kunde das Endgerät ausschalten, um sicherzustellen, dass keine unbeabsichtigten Verbindungen ins Internet hergestellt und somit ungewollte Nutzungsentgelte verursacht werden.

5.5      Mängel und Störungen

Mängel und Störungen sind YATO unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich, hierzu zählen auch Fax oder E-Mail, mitzuteilen.

5.6      Verletzung der Pflichten

Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig und macht er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich rückgängig, so kann YATO Internet via Satellit auf Kosten des Kunden sperren, solange die Vertragsverstöße anhalten. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Gebühren bis zur Vertragsbeendigung zu zahlen, solange die Sperrung besteht. Das Recht zur fristlosen Kündigung durch YATO bleibt unberührt. Im Falle dieser Kündigung gilt die oben genannte Regelung der Ziffer 3.5.

5.7      Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung eingestellten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung seitens YATO findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten durch YATO nicht verlangen.

6         Nutzung durch Dritte  

6.1      Zugangsberechtigungen 

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten zu überlassen.

6.2      Haftung 

Der Kunde ist für Kosten, die andere Personen über seinen Zugang verursachen, verantwortlich. Der Kunde haftet gegenüber YATO für die Einhaltung der vorstehenden Pflicht. Er stellt YATO von den Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

7         Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen  

7.1      Änderungen der AGB 

Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

7.2      Änderung Leistungsbeschreibungen

Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn es aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen YATO zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

8         Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

8.1      Freistellung von Ansprüchen Dritter 

Der Kunde stellt YATO von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursachen in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung des Kunden haben.

8.2      Schädigungen durch Dritte 

Die Benutzung der von YATO bereitgestellten Leistungen erfolgt bezüglich etwaiger Schädigungen durch Dritte auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software (z.B. Java-Applets), die sich über den YATO Internet-Zugang laden lässt.

8.3      Personenschäden 

Für Personenschäden haftet YATO unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet YATO nur dann, wenn YATO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von YATO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von YATO auf solche typischen Schäden begrenzt, die für YATO zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

8.4      Haftungsbeschränkung

Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9         Datenschutz

9.1      Speicherung personenbezogene Daten 

YATO weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

9.2      Anfallende Verbindungszeiten 

Die anfallenden Verbindungszeiten werden vom Betreiber des von YATO genutzten Internetzugangsnetzes (Backbone) erfasst und an YATO zu Abrechnungszwecken übermittelt.

10       Sonstiges

10.1   Zugangsnetz 

YATO ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von YATO bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Zugangsdienste erforderlich machen. YATO wird dem Kunden neue Einwahldaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren – ggf. ausschließlicher Verwendung – auffordern. YATO ist berechtigt, bei einem Wechsel des Zugangsnetzes die Verbindungsentgelte für den Kunden in zumutbarem Rahmen zu erhöhen, soweit der Wechsel dies erforderlich macht. Der Kunde ist im Falle der Erhöhung berechtigt, den Vertrag zum Ersten des nächsten Abrechnungsmonats zu kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.

10.2   Rechtsbeziehungen 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

10.3   Gerichtsstand 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. YATO ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.4   Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.

II. Zusatz-AGB bei kundenseits gestellter Hardware

Der Kunde bestätigt, zum Empfang von Internet via Satellit ausschließlich kompatible Hardware zu verwenden.

III. Zusatz-AGB bei Miete der Hardware

Diese Zusatz-AGB gilt, sofern der Kunde YATO-Hardware für die Nutzung des Dienstes Internet mietet.

1 Allgemeine Pflichten des Mieters

Der Kunde ist verpflichtet, den überlassenen Gegenstand ab dem Zeitpunkt der Übergabe so sorgfältig zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Kunde auf seine Kosten verpflichtet,

den überlassenen Gegenstand sorgfältig und gemäß den Herstelleranleitungen zu behandeln, zu verwenden und zu pflegen;

die Hardware nur für Zwecke einzusetzen, für welche er geeignet ist, keine Teile zu entfernen, zu verändern oder zu markieren;

keine Arbeiten an der Hardware, durch dritte Personen ohne Einwilligung von YATO, ausführen zu lassen;

nicht an Dritte zu vermieten oder zu verleihen;

vor Inbetriebnahme der Hardware die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen und diese zu beachten.

2 Mängel

2.1 Der Kunde bestätigt mit Empfang der Hardware, dass ihm die überlassene Hardware in einem technisch einwandfreien und betriebsfähigen Zustand und vollständig übergeben wurde. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden bei Inbetriebnahme YATO anzuzeigen.

2.2 Ausfallzeiten der Hardware, die auf vom Kunden zu vertretende, unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Kürzung des monatlichen Basispreises.

3 Rückgabe- und Schadensersatzpflicht des Kunden

3.1 Der Kunde übernimmt und nutzt die Hardware hinsichtlich etwaiger Schädigungen durch Dritte auf eigene Gefahr.

3.2 Der Kunde hat die Hardware während der Mietzeit in seinem Besitz und ist für alle daraus entstehenden Kosten verantwortlich.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Hardware nach Beendigung des Vertrages im vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere betriebsbereit, unbeschädigt und gereinigt, mit allen im Auftragsformular aufgeführten Teilen und Zubehör an YATO zurückzugeben. Bei Rücksendung haftet der Kunde für eventuellen Verlust oder Beschädigung der überlassenen Hardware bzw. dessen Zubehör.

3.4 Gibt der Kunde die Hardware nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von 14 Tagen nicht zurück, kann YATO die Hardware mit 399 Euro in Rechnung stellen.

3.5 Ist dem Kunden die Rückgabe des überlassenen Gegenstandes, aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist der Kunde verpflichtet, YATO Schadensersatz zu leisten. Für den Fall, dass der Kunde eine Sicherheitsleistung (Kaution) geleistet hat, ist YATO berechtigt, den Schadensersatzanspruch gemäß vorstehendem Satz mit der Kaution zu verrechnen.

3.6 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aufgrund einer von ihm verschuldeten oder der Gebrauchsüberlassung an Dritte durch diese Dritte verschuldeten Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflichten entstehen.

3.7 Der Kunde haftet für die abhanden gekommene oder durch Diebstahl entwendete überlassene Hardware.